BKF Weiterbildung BUS

Beschleunigte Grundqualifikation  Personenverkehr(Bus)


Bringen Sie Ihre Fahrgäste gut und sicher ans Ziel.  Die Anforderungen an Bus-Fahrer werden immer komplexer. In der Schulung „Beschleunigte Grundqualifikation Bus“ machen wir Sie fit für den Personenverkehr. Unser ganzheitliches Konzept umfasst nicht nur praktische Fahrübungen, sondern die ganze Bandbreite an Wissen, die Sie benötigen, um beruflich voll durchzustarten. Sprechen Sie uns auf Fördermöglichkeiten an, hier unterstützen wir Sie gerne. Die Schulungen sind die optimale Vorbereitung für Ihre Prüfung bei der IHK. Sie lernen alles, was Sie für den erfolgreichen Abschluss wissen müssen: die Grundlagen des sicheren und verbrauchsoptimierten Fahrens, rechtliche Rahmenbedingungen Ihres Berufes, Gesundheitsrisiken und wie Sie Ihre Fahrgäste und sich davor schützen. Außerdem erfahren Sie, was Sie zum Unternehmensimage beitragen können.


Inhalte:


•    Technische Ausstattung und Fahrphysik
•    Optimale Nutzung der kinematischen Kette
•    Sozialvorschriften
•    Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
•    Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer
•    Gesundheitsschäden vorbeugen
•    Körperliche und geistige Verfassung
•    Verhalten in Notfällen
•    Sicherheit und Komfort der Fahrgäste
•    Sicherheit der Ladung
•    Vorschriften für den Personenverkehr
•    Beitrag zu einem positiven Image des Unternehmens
•    Wirtschaftliches Umfeld und Marktordnung
•    Arbeits- und Verkehrsunfälle/Sicherheitsgerechtes Verhalten
•    Verhalten bei Busunfällen
•    Fahrpraktische Stunden


Die Ausbildung erfolgt in einem hauptsächlich theoretischen und in einem geringen praktischen Teil, wobei die Anzahl der jeweiligen Gesamtstunden gemäß § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 1 BKrFQV gesetzlich geregelt ist. Beide Teile sind in der Konzeption aufeinander bezogen und im Verlauf der Ausbildung miteinander verknüpft.

Teilnehmerkreis:
Gewerbliche Kraftfahrer von LKW mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und deren Kombinationen, die ihre Fahrerlaubnis in der Klasse C1, C1E oder CE nach dem 10. September 2009 erworben haben.
Teilnehmeranzahl:  ab 5 Personen – auf Anfrage

Termine:

auf Anfrage. Bitte beachten Sie auch unsere Anmeldebestimmungen im Rahmen unserer AGBs

Dauer:
140 Ausbildungsstunden zu je  60 Minuten im (zuzüglich Pausen) in Vollzeit oder Teilzeit möglich

(durchschnittliche Dauer der Ausbildung 4 – 5 Wochen)


Abschluss:
Die beschleunigte Grundqualifikation schließt mit einer schriftlichen Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer IHK) mit einer Dauer von 90 Minuten ab.Die IHK Prüfungsgebühr ist zuzüglich in Höhe von z. Z. 120,00 Euro durch den Fahrer zu entrichten. Die Anmeldeformalitäten werden durch den Veranstalter vorgenommen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach einer Hotelunterkunft für die Zeit der Ausbildung. Sprechen Sie uns einfach an.

Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung die Bescheinigung zur beschleunigten Grundqualifikation Personenverkehr zur Vorlage bei der Behörde. Diese trägt die Kennziffer 95 in den Führerschein ein.

 

Preis:

2350,00 Euro pro Person (inklusive Verpflegung und Getränke) zuzüglich der gesetzlichen MwSt.  

Lernmaterialien können dazubestellt werden


Zusatzinfos:

  • Bitte Ausweis und Führerschein mitbringen! (ohne gültigen Ausweis kann keine Bescheinigung ausgehändigt werden)
  • Diese Ausbildung kann gegebenenfalls über Förderprogramme des Bundesamtes für Güterverkehr für Güterverkehrsunternehmen (BAG: De-minimis), der Bildungsprämie oder dem Weiterbildungsbonus anteilig gefördert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie  hier
  • Fahrzeuge sind vom Kunden zu stellen

Zugangsvoraussetzungen: Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben.


Weiterführender Link zur IHK Niedersachsen Hannover
Weiterführender Link zur IHK Niedersachsen Oldenburg
Weiterführender Link zur IHK Bremen


MRV Martin Rolfes Verkehrsakademie GmbH

Die MRV Martin Rolfes Verkehrsakademie GmbH ist eine anerkannte Aus- und Weiterbildungsstätte nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG gem. Paragraph 7 Abs. 2)

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